Ob Sie als Mieter die Wohnung beim Auszug renovieren müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der örtlichen Gesetze und der Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag.

Hier sind unserer Meinung nach die wichtigsten Punkte:

Mietvertrag: Die meisten Mietverträge enthalten Bestimmungen darüber, wie die Wohnung bei Auszug zurückgegeben werden muss. Einige Mietverträge verlangen, dass der Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgibt, in dem sie sich bei Einzug befand. Dies kann bedeuten, dass Sie bestimmte Renovierungsarbeiten durchführen müssen, wie das Streichen der Wände oder das Wiederherstellen von Fußböden, wenn Sie solche Arbeiten während Ihrer Mietzeit durchgeführt haben.
Grobe Faustregel: Ziehe ich frisch gestrichen ein, sollte ich auch frisch gestrichen ausziehen.

Angemessener Zustand: In den meisten Fällen wird von Mietern erwartet, dass sie die Wohnung in einem angemessenen Zustand hinterlassen, was normalerweise bedeutet, dass sie sauber und frei von größeren Schäden sein sollte. Kleinere Schönheitsfehler, die im Laufe der Zeit auftreten können, sind in der Regel akzeptabel.

Dokumentation: Es ist ratsam, bei Einzug und Auszug Fotos oder eine schriftliche Dokumentation des Zustands der Wohnung zu erstellen. In den meisten Fällen wird dieses von Vermieterseite bei Einzug und Auszug jeweils mittels eines Übergabeprotokolls übernommen.

Bevor Sie ausziehen, ist es wichtig, Ihren Mietvertrag zu überprüfen und sich mit den örtlichen Gesetzen vertraut zu machen, um festzustellen, welche Renovierungsarbeiten, falls überhaupt, von Ihnen erwartet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle wenden, um eine klare Vorstellung davon zu bekommen, was von Ihnen erwartet wird.