Wer beauftragt normalerweise den Notar beim Verkauf?

Beim Immobilienkauf in Deutschland wird in der Regel der Käufer den Notar beauftragen. Der Käufer wählt den Notar aus und schließt mit ihm einen Vertrag ab.
Der Notar hat die Aufgabe, den Kaufvertrag rechtsgültig und sicher zu gestalten. Dazu prüft er die rechtlichen Aspekte der Transaktion, berät beide Parteien unabhängig und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Formulare und Dokumente ordnungsgemäß erstellt und unterzeichnet werden. Der Notar ist neutral und handelt im Interesse beider Parteien.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der Verkäufer den Notar beauftragen kann, beispielsweise wenn dies vertraglich so vereinbart wurde oder wenn spezielle Umstände vorliegen. In solchen Fällen sollten sich Käufer und Verkäufer einvernehmlich darüber einigen, wer den Notar beauftragt.

Tipp: Genaue Bestimmungen und Praktiken können je nach Land variieren.