EG steht für „Wohnungseigentümergemeinschaft“. Eine WEG ist eine gemeinschaftliche Organisation von Wohnungseigentümern in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage.
Wenn eine Immobilie in mehrere Eigentumseinheiten aufgeteilt ist, wie beispielsweise Wohnungen, Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten, entsteht automatisch eine WEG.

Die WEG ist eine Rechtsform, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Deutschland geregelt ist. Jeder Eigentümer hat das Recht, sein Eigentum zu nutzen und darüber zu verfügen. Gleichzeitig gibt es gemeinschaftliche Bereiche oder Einrichtungen, die von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden, wie zum Beispiel Treppenhäuser, Aufzüge, Dach, Fassade oder Gemeinschaftsgärten.

Die WEG hat eine gewisse Autonomie und trifft Entscheidungen, die alle Eigentümer betreffen, in gemeinsamen Eigentümerversammlungen. In diesen Versammlungen werden Themen wie Instandhaltung, Reparaturen, Renovierungen, die Wahl des Verwalters und die Verwendung der gemeinschaftlichen Mittel besprochen und beschlossen. Die Mehrheitsentscheidungen werden in der Regel nach dem Stimmanteil der Eigentümer getroffen.

Eine WEG hat normalerweise eine eigene Rechts- und Handlungsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie Verträge abschließen, Klagen erheben oder von anderen Parteien verklagt werden kann. Um ihre Interessen zu wahren und ihre Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, kann eine WEG einen Verwalter beauftragen, der die Tagesgeschäfte und die Verwaltungsaufgaben übernimmt.