Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben den Nachlass eines Verstorbenen antreten. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat oder das Testament nicht alle Erben eindeutig benennt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft.
In einer Erbengemeinschaft teilen sich die Erben das Erbe gemeinschaftlich. Das bedeutet, dass sie gemeinsam Eigentümer aller Vermögensgegenstände des Nachlasses werden, einschließlich Grundstücke, Immobilien, Geldmittel, Wertgegenstände und Schulden. Jeder Erbe hat einen ideellen Anteil am Nachlass, der in der Regel nach gesetzlichen Erbquoten aufgeteilt wird.