Kommunikation:

Viele Probleme können bereits mit einem offenen Gespräch gelöst werden. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder temporäre Probleme. Die Mietpartei ist für ein derartiges Gespräch meist dankbar.

Mahnen:

Sollte der erste Schritt scheitern, folgt das schriftliche Mahnverfahren. Auf diese Weise wird die Mietpartei auf den ausstehenden Betrag und dessen Konsequenzen bei weiterer nichtzahlung hingewiesen.
Hier empfiehlt sich ein mehrstufiges Mahnverfahren, welches Schritt für Schritt den Druck erhöht, ohne direkt rechtliche Maßnahmen zu erfordern.

Inkassounternehmen:

Der Vermieter hat bei wiederholtem Zahlungsverzug trotz des Mahnverfahrens die Möglichkeit Inkassounternehmen einzuschalten, die spezialisiert sind, effektiv die Schulden einzutreiben.

Abmahnung:

Als erster rechtlicher Schritt wird von Vermietern bei derartigen Vertragsverstößen eine schriftliche Abmahnung formuliert. In dieser wird die Mietpartei über Ihren spezifischen Verstoß aufgeklärt und mit einer Frist zur Lösung betraut.

Kündigung:

Bei erfolgloser Abmahnung steht dem Vermieter das Recht zu Kündigung des Mietverhältnisses offen. Dabei muss je nach Verstoß zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung unterschieden werden.

Räumungsklage:

Als nächste Instanz steht dem Vermieter das Mittel der Räumungsklage zur Verfügung. Diese ist ein gerichtlich angeordnetes Verfahren, welches die Mietpartei zwingt das Mietobjekt zu verlassen.