Unter Erbpacht versteht man das Nutzungsrecht an einem Grundstück, meist über einer längeren Zeitraum, typischerweise 75-99 Jahre. Das eigentliche Eigentum am Grundstück bleibt beim Verpächter/Eigentümer. Der Erbpächter erhält aber das Recht dieses zu nutzen und zu bebauen.
Die Erbpacht wird wie beim klassischen Immobilienkauf mit Laufzeit und Höhe der Erbpachtzinsen ins Grundbuch eingetragen.
Während der Laufzeit eines Erbpachtvertrages entrichtet der Pächter dem Verpächter regelmäßige Zahlungen, den Erbpachtzins.
Nach Ablauf des Erbpachtvertrages fällt das Grundstück in der Regel an den Verpächter zurück.